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   FG Sachsen, 08.03.2007 - 2 V 2108/06   

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https://dejure.org/2007,59114
FG Sachsen, 08.03.2007 - 2 V 2108/06 (https://dejure.org/2007,59114)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08.03.2007 - 2 V 2108/06 (https://dejure.org/2007,59114)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08. März 2007 - 2 V 2108/06 (https://dejure.org/2007,59114)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verlustzuweisungsgesellschaft; Ausgestaltung der steuerrechtlichen Qualifizierung einer mit Einkünfteerzielungsabsicht handelnden Gesellschaft; Anforderungen an das Vorliegen einer modellhaften Finanzierung von Gesellschaftereinlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes

    Auszug aus FG Sachsen, 08.03.2007 - 2 V 2108/06
    Nunmehr hat der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. September 2006 (Az. XI R 26/04 , BFH/NV 2006, 2351) die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 2 Abs. 3 EStG 1999 mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip hervorgehendem Prinzip der Normenklarheit vereinbar ist.
  • BFH, 05.07.2002 - IV B 42/02

    Stille Gesellschaft; mehrere stille Gesellschafter; Gewinnermittlung

    Auszug aus FG Sachsen, 08.03.2007 - 2 V 2108/06
    Dabei teilt der Senat nicht alle geäußerten Bedenken, so sind z.B. Verlustabzugsgesellschaften ohne gesetzliche Regelung seit langem vom Bundesfinanzhof anerkannt (so etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 2002 - IV B 42/02 , BFH/NV 2002, 1447).
  • BFH, 06.11.2001 - II B 85/01

    AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus FG Sachsen, 08.03.2007 - 2 V 2108/06
    Dabei ist im Hinblick auf den Geltungsanspruch eines formellen Gesetzes zusätzlich ein berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung erforderlich (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2001 - II B 85/01 , BFH/NV 2002, 508).
  • BFH, 30.01.2001 - VII B 291/00

    Außerordentliche Beschwerde - Gegenvorstellung - Zulässigkeit - Grundrechte -

    Auszug aus FG Sachsen, 08.03.2007 - 2 V 2108/06
    Dieses tritt jedoch regelmäßig hinter das öffentliche Interesse an einer geordneten und verlässlichen Haushaltsplanung im Allgemeinen zurück (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 2001 - VII B 291/00 , BFH/NV 2001, 1031).
  • BFH, 21.11.2001 - VII B 108/01

    Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung - Aussetzung der Vollziehung -

    Auszug aus FG Sachsen, 08.03.2007 - 2 V 2108/06
    Ernstliche Zweifel sind dann anzunehmen, wenn bei der summarischen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umstände gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründe zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken, wobei die überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs nicht erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH -, vgl. Beschluss vom 21. November 2001 - VII B 108/01 , BFH/NV 2002, 315 m.w.N.).
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